Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Im Nu GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Die Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB). Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zum Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Änderungen dieser Bedingungen, insbesondere abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden, wird hiermit widersprochen. Ein Schweigen unsererseits auf abweichende Geschäftsbedingungen ist nicht als Einverständnis anzusehen, und zwar auch dann nicht, wenn wir vorbehaltlos leisten.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Alle von uns abgegebenen Angebote sind freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Der Preis für die Fahrt wird im Anschluss an die Leistungserbringung von uns in Rechnung gestellt und ist sofort zur Zahlung fällig. Eventuell anfallende Park- und Mautgebühren sind nicht im Preis enthalten und werden nach ihrer Entstehung dem Kunden gegenüber in gleicher Höhe berechnet. Bei einer von uns unverschuldeten Überschreitung des vereinbarten Leistungserbringungszeitraums erfolgt eine Berechnung der Mehrzeit gegenüber dem Kunden für Kraftomnibusservice im Halbstundentakt im Stundentakt je angefangener halber bzw. ganzer Stunde. Der jeweilige Preis entspricht dabei dem Preis für eine halbe bzw. eine Stunde wie er sich rechnerisch aus dem im Auftrag genannten Preis ergibt. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche zurückzuhalten oder gegen Zahlungsansprüche von uns aufzurechnen. Dies gilt nicht für solche Forderungen des Kunden, die unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
§ 4 Bedingungen betreffend den Kraftomnibusservice
Im Zusammenhang mit der Erbringung des Kraftomnibusservices (Zurverfügungstellung eines zur Beförderung von mindestens neun Personen inklusive Fahrer geeigneten Kraftfahrzeuges nebst Fahrer) gilt:
a) Stornierung von Stundenbuchungen
Für Stundenbuchungen, also das Erbringen von Kraftomnibusservices binnen eines bestimmten Zeitraumes unabhängig von der Strecke, gilt bei Stornierungen des Auftrages durch den Kunden vor der vereinbarten Leistungszeit folgende Berechnung:
bis zu 10 Tagen: ohne Kosten
bis zu 5 Tagen: 50 %
weniger als 5 Tage: 100 %
no show: 100 % des vereinbarten Preises.
Als No-Show gilt die Nichtabnahme der Leistung zum vereinbarten Leistungszeitpunkt plus einer Karenzzeit von 30 Minuten. Dem Kunden wird jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
b) Stornierung von Transferfahrten/Citybereich
Für Transferfahrten, also Fahrten zu einer bestimmten Zeit von einem bestimmten Ort an einen bestimmten Zielort innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde, gilt bei Stornierungen des Auftrages durch den Kunden vor der vereinbarten Leistungszeit folgende Berechnung:
bis zu 3 Tagen: ohne Kosten
bis zu 48 Stunden: 50 %
weniger als 48 Stunden: 100 %
no show: 100 % des vereinbarten Preises.
Als No-Show gilt die Nichtabnahme der Leistung zum vereinbarten Leistungszeitpunkt plus einer Karenzzeit von 30 Minuten. Dem Kunden wird jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
c) Stornierung von Long Distance-Transferfahrten
Für Long Distance-Transferfahrten, also Fahrten zu einer bestimmten Zeit von einem bestimmten Ausgangsort an einen bestimmten Zielort, der nicht innerhalb derselben Stadt bzw. Gemeinde des Ausgangsortes liegt, gilt bei Stornierungen des Auftrages durch den Kunden vor der vereinbarten Leistungszeit folgende Berechnung:
bis zu 10 Tagen: ohne Kosten
bis zu 5 Tagen: 50 %
weniger als 5 Tage: 100 %
no show: 100 % des vereinbarten Preises.
Als No-Show gilt die Nichtabnahme der Leistung zum vereinbarten Leistungszeitpunkt plus einer Karenzzeit von 30 Minuten. Dem Kunden wird jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
d) Gepäckbegrenzung
Das aufzugebende Gepäck ist auf ein Gepäckstück pro Fahrgast mit einer maximalen Größe von 67 x 50 x 27 cm und einem maximalen Gewicht von 20 kg begrenzt. Das Handgepäck ist auf ein Gepäckstück pro Fahrgast mit einer maximalen Größe von 38 x 28 x 15 cm und einem maximalen Gewicht von 10 kg begrenzt.
e) Beachtung der Lenk- und Ruhezeiten, keine Routen- und Fahrzeitplanung
Bei der Erbringung unserer Leistung haben wir die gesetzlichen Vorschriften wie z.B. die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten zu beachten, was der Kunde bei der Planung seiner Fahrten beachten sollte. Die Erbringung von Routen- und Fahrzeitplanungen gehört nicht zum Leistungsumfang.
§ 5 Fahrerunterkunft
Im Falle von Mehrtagesfahrten ist der Kunde dazu verpflichtet, für den bzw. die Fahrer eine Unterkunft in einem Einzelzimmer für die jeweiligen Nächte zu buchen und zu bezahlen. Die Buchung ist uns gegenüber auf erstes Anfordern nachzuweisen.
§ 6 Subunternehmer
Wir können unsere Leistung dem Kunden gegenüber durch von uns eingesetzte Subunternehmer erbringen.
§ 7 Versicherungen und Erlaubnisse
Sofern der Kunde uns zur Leistungserfüllung Fahrzeuge zur Verfügung stellt, ist der Kunde verpflichtet, für diese Fahrzeuge jeweils eine Vollkasko- und Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000,00 Euro abzuschließen bzw. von dem jeweiligen Fahrzeughalter abschließen zu lassen. Die Fahrzeuge müssen zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt werden dürfen. Der Kunde verpflichtet sich, uns auf erstes Anfordern eine aktuelle schriftliche Erklärung des jeweiligen Fahrzeughalters unter Beifügung von Belegen vorzulegen, wonach die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung eingesetzt werden dürfen und entsprechend den vorgenannten Vorgaben versichert sind. Sofern wir unsere eigenen Fahrzeuge zur Leistungserfüllung nutzen, weisen wir auf erste schriftliche Anforderung durch den Kunden das Bestehen einer Haftpflicht- sowie einer Personeninsassenunfallschutzversicherung durch die Vorlage entsprechender Belege nach.
§ 8 Haftung
Wir haften gemäß den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzungen, sowie auf Arglist oder Übernahme einer Garantie beruhen. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Unsere Haftung für Sachschäden gegenüber jeder beförderten Person ist insoweit ausgeschlossen, als der Schaden 1.000,00 Euro übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sämtliche Haftungsbeschränkungen und -befreiungen gelten auch soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von uns betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von uns ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 9 Höhere Gewalt
Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich einer Vertragspartei zuzurechnen sind, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Als Leistungshindernisse gelten Streiks und Aussperrungen, höhere Gewalt, Unruhen, kriegerische oder terroristische Akte, Verkehrsunfälle und Straßenblockaden, behördliche Maßnahmen sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse. In einem solchen Fall ist jede Vertragspartei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich zu unterrichten und die Auswirkungen für die andere Vertragspartei im Rahmen des Zumutbaren so gering wie möglich zu halten.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder über den Vertrag und diese AGB unser Sitz. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen (Wahlrecht).
§ 11 Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt.
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